Erich Kästner-Schule

Gemeinschaftsgrundschule/Offene Ganztagsschule Grevenbroich Elsen

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

Liebe Eltern,

mit der Schulmail von Montag, den 03.08.2020, liegen uns nun genauere Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien vor, die wir Ihnen auf diesem Wege zugänglich machen möchten.

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Unterricht/Stundentafel

Der Unterricht erfolgt in allen Jahrgangsstufen nach normaler Stundentafel. Dabei wird der Unterricht jahrgangsbezogen in den Klassen stattfinden. Somit werden auch der Religions-, der Herkunftssprachliche Unterricht sowie der DaZ-Unterricht wieder aufgenommen.

Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler um 8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr sind das Schulgelände und die Klassenräume für den offenen Anfang geöffnet. Bitte schicken Sie Ihre Kinder in keinem Fall früher zur Schule, um Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern vor den Schultoren zu vermeiden.

Folgende Eingänge sind von den Schülerinnen und Schülern zu benutzen:

  • Jahrgangsstufe 1 – Haupttor Schulhof Hebbelstraße
  • Jahrgangsstufe 2 – Kleines Tor Schulhof Hebbelstraße
  • Jahrgangsstufe 3 – Kleines Tor Schulhof Goethestraße
  • Jahrgangsstufe 4 – Haupttor Schulhof Hebbelstraße

Für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 gelten für die ersten Tage folgende Unterrichtszeiten:

  • Mittwoch, 12.08.2020 – 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag, 13.08.2020 – 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr
  • Freitag, 14.08.2020 – 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr
  • Ab Montag, dem 17.08.2020, ist Unterricht nach Stundenplan der jeweiligen Klasse, den die Kinder am ersten Schultag erhalten werden.

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Einschulung

Die Einschulung wird im Rahmen der aktuellen Auflagen der Coronaschutz-Verordnung durchgeführt. Sollten die Vorgaben in der kommenden Woche nicht verschärft werden, bleiben die bisherigen Planungen bestehen.

Zeiten für die Einschulung

  • 1a          –             Donnerstag, 13.08.2020, 8.45 Uhr
  • 1b          –             Donnerstag, 13.08.2020, 11.00 Uhr
  • 1c           –             Freitag, 14.08.2020, 8.45 Uhr
  • 1d          –             Freitag, 14.08.2020, 11.00 Uhr

Programm

  • Jede Klasse wird im Rahmen einer kleinen Einschulungsfeier an der Erich Kästner-Schule begrüßt
  • Im Anschluss daran haben die Schulneulinge ihre erste Unterrichtsstunde
  • Die Eltern erhalten in dieser Zeit Informationen zum Schulstart
  • Jeder Schulneuling darf von zwei Elternteilen begleitet werden
    Auf dem Schulgelände gilt für alle Maskenpflicht, auch für die Schulneulinge und deren Eltern

Für die Jahrgangsstufe 1 gelten folgende Unterrichtszeiten:

  • Freitag, 14.08.2020 – 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr (Klasse 1a und 1b)
  • 17.08.2020 bis 21.08.2020 – 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr (für alle Klassen der Jahrgangsstufe 1)
  • Ab Montag, dem 24.08.2020, ist Unterricht nach Stundenplan der jeweiligen Klasse, den die Kinder am ersten Schultag erhalten werden.

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Maskenpflicht

An den Schulen der Primarstufe besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Am Sitzplatz dürfen die Masken abgenommen werden.

Nach wie vor gilt, dass das Schulgelände von Eltern oder anderen Personen nur nach vorheriger Terminvergabe/-absprache betreten werden darf und in einem solchen Fall entsprechende Kontaktdaten hinterlegen müssen.

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Infektionsschutz

Nach wie vor liegt es in unser aller Hände Neuinfektionen zu vermeiden. Neben der Maskenpflicht und einer regelmäßigen Handhygiene auch während der Unterrichtszeit müssen folgende Dinge unbedingt beachtet werden.

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss jeden Morgen abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung zwingend notwendig und die Schule ist zunächst nicht zu betreten.

Im Falle eines „Schnupfens“ ohne weitere Krankheitsanzeichen oder einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens, sind betroffene Schülerinnen und Schüler zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Wenn keine weiteren Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber auftreten, nehmen diese Kinder wieder am Unterricht teil. Sollten weitere Symptome auftreten ist eine Abklärung über den Kinderarzt notwendig.

Sollte sich eine Schülerin oder Schüler oder ein Familienmitglied in Quarantäne befinden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Das Gesundheitsamt entscheidet in diesen Fällen über weitere Maßnahmen.

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OGS-Betrieb

Der OGS-Betrieb wird genau wie der Unterrichtbetrieb wieder aufgenommen – inkl. Mittagessen und Lernzeit – täglich in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Wir freuen uns in das neue Schuljahr unter neuer Trägerschaft (evangelischer Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V.) und mit unserer neuen OGS-Leitung, Frau Rüttgers, zu starten.

An der Erich Kästner-Schule werden wir ab diesem Schuljahr jahrgangsbezogene OGS-Gruppen bilden. Grundsätzlich gelten die gleichen Vorgaben in Bezug auf Abstand, Hygiene und Maskenpflicht wie im Vormittagsbereich.

Innerhalb der festen Gruppenräume dürfen die Kinder die Masken abnehmen.

Nähere Informationen zur OGS erhalten Sie auf dem Elternabend der OGS am 18.08.2020. Eine schriftliche Einladung folgt in den ersten Schultagen.

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Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.

Hierzu muss dargelegt werden, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Für die Schülerin oder den Schüler entfällt in diesem Fall lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

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Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-CoV-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

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Distanzlernen

Mit der geplanten Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 52 Schulgesetz erhalten alle an Schule und Unterricht Beteiligten Personen Rechtssicherheit im Umgang mit dieser neuen Form des Unterrichts.

Die Verordnung soll nach Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags rückwirkend zum 01. August 2020 in Kraft treten. Wichtige Eckpunkte lauten:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig
  • Ein entsprechendes pädagogisches und organisatorisches Konzept wird zeitnah erstellt und auch Ihnen als Eltern kommuniziert
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler
  • Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt
  • Darüber hinaus sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich

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SchoolFox

Um im Falle von Quarantänemaßnahmen, Teilschließungen oder Schulschließungen aber auch im sonstigen Schulbetrieb eine schnelle, unkomplizierte und vor allem datenschutzkonforme Form der Kommunikation zu ermöglichen, werden wir in diesem Schuljahr versuchsweise mit der Plattform SchoolFox arbeiten.

Zum einen bietet diese Plattform die Möglichkeit eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen Schule und Eltern sicherzustellen.

Zum anderen können für den Fall des Lernens auf Distanz Materialien über diese Plattform bereitgestellt und den Kolleginnen und Kollegen bearbeitete Materialien wieder vorgelegt werden sowie Videounterricht durchgeführt werden.

Hierzu erhalten Sie direkt zu Schulbeginn von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern entsprechende Zugangsdaten, um sich dort anzumelden. Nähere Informationen zum Funktionsumfang erhalten Sie auf den Elternabenden sowie unter https://schoolfox.com/.

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Ihnen, Ihren Kindern und uns allen wünschen wir einen erfolgreichen Start in das kommende Schuljahr!

Ihr EKS-Team

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