Liebe Eltern,
wie bereits vor den Ferien vom Land in Aussicht gestellt, entfällt ab dem 02. November die Maskenpflicht am Sitzplatz. Wird der Sitzplatz verlassen, gilt weiterhin Maskenpflicht. Die gleiche Regelung gilt für die Betreuungssituation im Offenen Ganztag.
Diese Neuregelung hat Auswirkungen auf eventuell zu treffende Quarantänemaßnahmen seitens des Gesundheitsamtes. Kommt es zu einer Infektion eines Kindes mit Corona, sind das positiv getestete Kind sowie die direkten Sitznachbaren als Kontaktpersonen von der Quarantäne betroffen.
Für Kontaktpersonen gelten die bekannten Regelungen zum „Freitesten“ frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test bzw. einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum.
Sollten Sie als Eltern den Wunsch haben, dass ihr Kind weiterhin durchgehend eine Maske trägt, so ist dies selbstverständlich möglich. Das gesamte Lehrerkollegium sowie das Personal der OGS werden ebenfalls weiterhin eine Maske tragen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr EKS-Team
Neue Kommentare